Moderne Art, den Roller-Führerschein zu machen.
Merkmale:
Zweirädrige Kleinkrafträder mit: bbH max. 45 km/h und einem Hubraum von max. 50 cm³ bei Verbrennungsmotor. Bei Elektromotor eine Leistung von max. 4 kW.
Dreirädrige Kleinkrafträder mit: bbH max. 45 km/h und einem Hubraum von max. 50 cm³ bei Fremdzündungsmotoren. Bei Diesel-/Elektromotor eine Leistung von max. 4 kW.
Vierrädrige Leicht-Kfz mit: bbH max. 45 km/h und einem Hubraum von max. 50 cm³ bei Fremdzündungsmotoren. Bei Diesel-/Elektromotor eine Leistung von max. 4 kW. Leermasse von max. 350 kg.
Mindestalter: 16 Jahre.
Theorie-Ausbildung: 12 Themen-Grundstoff und 2 Themen-Technik je 90 min.
Praxis-Ausbildung: Übungsstunden werden nach Bedarf gemacht (in der Regel 3 Stunden).
Prüfung: Theorieprüfung mit 30 Fragen bei TÜV am Pc und Praktische Prüfung von 45 min.
Merkmale:
Zweirädrige Kleinkrafträder mit: bbH max. 25 km/h und einem Hubraum von max. 50 cm³ bei Verbrennungsmotor. Bei Elektromotor eine Leistung von max. 4 kW.
Mindestalter: 15 Jahre.
Theorie-Ausbildung: 6 Themen-Grundstoff je 90 min.
Praxis-Ausbildung: 2 Übungsstunden je 45 min.
Prüfung: Theorieprüfung mit 20 Fragen bei TÜV am Pc und keine Praktische Prüfung.